Betriebsfortführung in vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren unter Covid-19 Bedingungen
Durch die behördliche Schließung des ca. 2.500 qm großen Einzelhandelsgeschäfts im ländlichen Raum im Frühjahr 2020 war das Unternehmen nicht mehr in der Lage, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Daraufhin erfolgte die Insolvenzantragstellung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit.